Zur Inneren Verwaltung zählen alle Bereiche, deren Aufgabe darin besteht, dafür zu sorgen, dass die Stadtverwaltung in der Lage ist, ihre Aufgaben für die Bürger zu erfüllen. Also z. B. Personal- und Organisationswesen, Finanzverwaltung, Beschäftigtenvertretungen, Revisions- und Beratungswesen, Gremiendienste, Informations- und Kommunikationstechnik usw.
Auch die direkten Aufwendungen für die politischen Gremien selbst fallen in diesen Bereich.
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