Einladung zum Workshop Bürgerhaushalt am 25. Februar

Nachdem nun die Ergebnisse der Beteiligung online stehen, planen wir, den Darmstädter Bürgerhaushalt in diesem Jahr fortzusetzen und weiterzuentwickeln.

Hierzu möchten wir frühzeitig mit Ihnen ins Gespräch kommen und laden Sie daher herzlich zum Workshop Bürgerhaushalt am Dienstag, den 25.02.2014, von 17:00 Uhr bis 19:30 Uhr ein. Die Veranstaltung findet im Foyer des Justus-Liebig-Hauses, Große Bachgasse 2, 1. Stock statt.

Wir wollen an diesem Abend zum einen den Blick zurück auf den Darmstädter Bürgerhaushalt 2013 werfen und eine gemeinsame Bewertung des bisherigen Verfahrens vornehmen, zum anderen wollen wir Ideen zur Weiterentwicklung des Bürgerhaushalts sammeln und diskutieren.

Über Ihre zahlreiche Teilnahme freuen wir uns und bitten um Anmeldung bei der Bürgerbeauftragten der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Frau Imke Jung-Kroh, unter Tel. 13-2300 oder E-Mail: buergerbeauftragte@darmstadt.de bis zum 20. Februar 2014.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Jochen Partsch
Oberbürgermeister

André Schellenberg
Stadtkämmerer

Bürgerhaushalt 2013

Der Haushalt für das Jahr 2014 wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2013 beschlossen. Die Beratungsergebnisse zu den 21 bestbewerteten Vorschlägen des Darmstädter Bürgerhaushaltes 2013 sind in diese Beschlussfassung eingeflossen.

Im Rechenschaftsbericht und im Fazit der Stadt Darmstadt wird der Bürgerhaushalt 2013 ausführlich dargestellt und von Seiten der Stadt bewertet. Die Dokumente finden Sie rechts in der Leiste.

Alle Magistratsvorlagen und Beschlüsse sind im rechten Balken auf dieser Seite eingestellt. Zur übersichtlichen Dokumentation der Ergebnisse finden Sie unten stehend eine Zusammenfassung der Beratungen und Beschlüsse.

Wie geht es weiter?

Mit der Veröffentlichung des Rechenschaftsberichts zum Bürgerhaushalt 2013 planen wir, den Darmstädter Bürgerhaushalt in diesem Jahr fortzusetzen und weiterzuentwickeln. Wir sind derzeit in der Vorbereitungsphase und werden Sie sowohl über die Internetseite als auch über die Medien fortlaufend informieren. Wir freuen uns auf viele interessierte Bürgerinnen und Bürger, die mit Ideen und Vorschlägen die Politik und die Verwaltung in Haushaltsfragen anregen.

Zusammenfassung der Ergebnisse
Kategorie Vorschlag Beschlüsse
1. Magistrat
2. StaVo
Ergebnis
Kultur und Wissenschaft GEW: Wartung und Verbesserung der IT-Ausstattung an Darmstädter Schulen 1. Zustimmung
2. Zustimmung
Die Haushaltsmittel für den IT-Bedarf an Schulen werden 2014 von 106.750 € auf 166.750 €, im Jahr 2015 auf 216.750 €, im Jahr 2016 auf 266.750 € und im Jahr 2017 auf 316.750 € erhöht.
Der Vorschlag wird umgesetzt.
Natur- und Landschaftspflege Bußgelder für uneinsichtige Hundebesitzer 1. Zustimmung
2. Kenntnisnahme
Der Magistrat beschließt die Umsetzung des Vorschlags "Bußgelder für weggeworfene Zigarettenkippen und Hundekot".
Der Vorschlag wird umgesetzt.
Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV Carsharing fördern 1. Kenntnisnahme
2. Kenntnisnahme
Der Magistrat regt in Gesprächen mit Investoren zu Bauvorhaben regelmäßig die Bereitstellung von Carsharingplätzen an.
Der Vorschlag wird umgesetzt.
Wirtschaft und Tourismus Offenlegung des Darmbachs 1. Kenntnisnahme
2. Kenntnisnahme
Die Planung zur Abkopplung von Darmbach und Meiereibach sind wieder aufzunehmen. Weiterhin sollen Umsetzungsalternativen entwickelt werden.
Der Vorschlag wird vertieft geprüft.
Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV Radwege 1. Kenntnisnahme
2. Kenntnisnahme
Es existieren bereits viele Radrouten, bei denen Lückenschlüsse oder Instandsetzungen in Planung oder im Bau sind. Insbesondere die speziell angesprochenen Nord-Süd und West-Ost-Verbindungen bestehen schon zu großen Teilen bzw. werden in den Jahren 2014 und 2015 (in Einzelfällen auch 2017) umgesetzt.
Der Vorschlag ist bzw. wird umgesetzt.
Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV Bürgersteigparken 1. Zustimmung
2. Behandlung am 06.02.2014
Der Magistrat stimmt einer Ahndung des Gehwegparkens unter Berücksichtigung und Abwägung der im konkreten Einzelfall bestehenden Interessen zu.
Kultur und Wissenschaft Energiekosten in öffentlichen Gebäuden transparent machen und sparen 1. Kenntnisnahme
2. Kenntnisnahme
Grundsätzlich informiert die Wissenschaftsstadt Darmstadt über die Energiekosten der öffentlichen Gebäude im Energiebericht. Mit dem Energiebericht 2010 wurden ausschließlich Energieverbräuche und Energiekosten der öffentlichen Liegenschaften bisher ohne Energiekennwerte berichtet. Mit der Erstellung des Energieberichts 2012 ist nun vorgesehen, dass auf Grundlage der festgestellten Kosten für Strom, Wärme und Wasser Energiekennwerte ermittelt und Energiesparmaßnahmen an Schulen, Verwaltungsgebäuden, städtischen Kindertagestätten und anderen öffentlichen Gebäuden umgesetzt werden.
Der Vorschlag ist bzw. wird umgesetzt.
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe ErzieherInnen leistungsgerecht bezahlen 1. Kenntnisnahme
2. Kenntnisnahme
Die städtischen Erzieher und Erzieherinnen werden gemäß den tariflichen Bestimmungen (SuE) bezahlt. Es werden jedoch zusätzliche Leistungen seitens der Stadt bereitgestellt. Auch wenn es dringend notwendig ist, die Arbeit der ErzieherInnen durch eine bessere Vergütung wertzuschätzen, so ist dies über die TarifvertragspartnerInnen zu vereinbaren.
Kultur und Wissenschaft Wärmedämmung an Schulen: Dichte Fenster und gute Fassadenisolierung sparen Geld 1. Kenntnisnahme
2. Kenntnisnahme
Im Rahmen der Planung werden Energiekonzepte zur Optimierung der Energieeffizienz der Gebäudehülle und der Energieverbrauchsanlagen aufgestellt. Durch weitere, in den kommenden Jahren geplante Investitionen an Schulgebäuden, wird davon ausgegangen, dass durch wärmetechnische Gebäudesanierungen die Energieverbräuche signifikant gesenkt werden.
Der Vorschlag wird umgesetzt.
Wirtschaft und Tourismus Spielautomatensteuer erhöhen 1. Kenntnisnahme
2. Kenntnisnahme
Die Erhöhung der Sätze nach der Spielapparatesteuersatzung wird zum 01.01.2014 vorgesehen. Zusätzlich zur Erhöhung der Spielapparatesteuer sollen bisher nicht steuerpflichtige Personalcomputer in Spielhallen und Gaststätten ebenfalls ab dem 01.01.2014 besteuert werden.
Der Vorschlag wird umgesetzt.
Soziale Leistungen Einsparung Verwaltungstätigkeiten durch Nutzung gesetzlicher Grundlagen SGB II 1. Kenntnisnahme
2. Kenntnisnahme
Die Umsetzung liegt in der Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit.
Natur- und Landschaftspflege Luft zum Leben 1. Zustimmung
2. Kenntnisnahme
Der Magistrat stimmt dem Vorschlag vermehrt Baumpflanzungen im Stadtgebiet anzustreben sowie einer weiteren Förderung von Baumneupflanzungen durch das Umweltamt und das Grünflächenamt zu.
Der Vorschlag wird umgesetzt.
Sportförderung Zusammenarbeit Vereine 1. Kenntnisnahme
2. Kenntnisnahme
Der Vorschlag soll im Rahmen der Magistratskommission Sport, im zuständigen Ausschuss für Sport und Gesundheit und mit dem Sportkreis konkretisiert und behandelt werden.
Der Vorschlag wird vertieft geprüft.
Natur- und Landschaftspflege Zigarettenkippen 1. Zustimmung
2. Kenntnisnahme
Der Magistrat beschließt die Umsetzung des Vorschlags "Bußgelder für weggeworfene Zigarettenkippen und Hundekot".
Der Vorschlag wird umgesetzt.
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Mehr Hortplätze 1. Kenntnisnahme
2. Kenntnisnahme
Der Ausbau der Betreuungsangebote nach der Schule wird vom Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt nachhaltig unterstützt. Bei der Ausbauplanung der Schulkinderbetreuung werden nach einer sozialräumlichen Betrachtung folgende Grundschulstandorte priorisiert:
  • Erich Kästner-Schule
  • Goetheschule
  • Heinrich-Hoffmann-Schule
  • Wilhelm-Hauff-/Ludwig-Schwamb-Schule.
  • Der Vorschlag wird modifiziert umgesetzt.
    Sportförderung Förderung von Sportvereinen 1. Kenntnisnahme
    2. Kenntnisnahme
    Das Anliegen soll in fachlicher Zuständigkeit durch die Magistratskommission Sport und im Rahmen der fachlichen Vorgaben der Sportförderrichtlinien und der Zielsetzungen der Sportentwicklung durch den Ausschuss Sport und Gesundheit thematisiert und ggf. mit Beschlusslagen versehen werden.
    Der Vorschlag wird vertieft geprüft.
    Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Staffelpreise Kinderbetreuung 1. Kenntnisnahme
    2. Kenntnisnahme
    Das Sozialdezernat prüft die Möglichkeit, Staffelpreise einzuführen.
    Soziale Leistungen Sozialticket: Fahrpreisermäßigung in Teilhabecard integrieren 1. Kenntnisnahme
    2. Kenntnisnahme
    Die Forderung nach einem Sozialticket wird auf hessischer Ebene bereits diskutiert. Seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt werden zeitnah Verhandlungen mit dem RMV, der Heag mobilo GmbH und der DADINA geführt.
    Soziale Leistungen Einsparung Verwaltungstätigkeiten im Familienzentrum 1. Kenntnisnahme
    2. Kenntnisnahme
    Das Aufstellen von Spendenboxen (so genannte Einnahmehandkassen) ist nur in Ausnahmefällen und unter strikten Auflagen möglich.
    Der Vorschlag wird nicht umgesetzt.
    Sportförderung Öffnungszeiten während Schlechtwetterphasen optimieren 1. Kenntnisnahme
    2. Kenntnisnahme
    Hinsichtlich der Reduzierung des Personaleinsatzes wurde eine Personal- und Organisationsuntersuchung beauftragt. Das Ergebnis steht noch aus.
    Der Vorschlag wird umgesetzt.
    Wirtschaft und Tourismus Gewinnabführungsvertrag Sparkasse 1. Kenntnisnahme
    2. Kenntnisnahme
    Der Entscheidungsfindungsprozess, der allein dem Verwaltungsrat als oberstes Organ der Sparkasse obliegt, ist einer vertraglichen Regelung nicht zugänglich. Der Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages ist nicht möglich.
    Der Vorschlag liegt außerhalb des Entscheidungsbereichs der Stadt.
    Wirtschaft und Tourismus
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    WolfgangP
    erstellt am 04.06.13 10:06 - Einsparvorschlag #273

    Offenlegung des Darmbachs - Amortisation längst nachgewiesen

    warum lässt sich die Stadt so viel Zeit mit der Wirtschaftlichkeits-Überprüfung dieses Projekts (wo doch sämtliche Zahlen seit Jahren auf... mehr

    Magistrat

    Magistrat

    23.12.2013 um 12:53

    Vorlage-Nr. 2013/0370 (Sammelvorlage zu den Ideen #309/12, #338/13, #340/04, #362/04, und #273/15



    Beschlussvorschlag:

    1. Der Magistrat nimmt die Stellungnahme der Fachverwaltung zu der Idee zur Kenntnis.



    Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.09.2013:
    Hinsichtlich dieses Vorschlages wird dem Magistrat in Kürze eine gesonderte Vorlage vorgelegt werden.

    Beschluss des Magistrats vom 06.11.2013:
    Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis.



    Beratung der Vorlage-Nr. 2013/0370:
    • - Ausschuss für Bildung und Schule am 19.11.2013
    • - Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit am 26.11.2013
    • - Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften am 28.11.2013


    Vorlage im Parlis



    Gesonderte Vorlage zur Abkopplung des Darmbachs
    Vorlage-Nr. 2013/0243

    Beschlussvorschlag:



    1. Der Bericht des Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes zum „Prüfauftrag von Einsparung durch Verzicht auf Klärung von Bachwasser“ wird zur Kenntnis genommen.
    2. Das Prüfergebnis zum Vorschlag 273-15 „Offenlegung des Darmbachs – Amortisation längst nachgewiesen“ aus der Beteiligungsphase des Bürgerhaushaltes wird zur Kenntnis genommen.
    3. Die Planung zur Abkopplung von Darmbach und Meiereibach sind wieder aufzunehmen.
    4. Auf der Basis der bis zum Jahr 2009 erstellten Entwurfs- und Ausführungsplanungen sind Umsetzungsalternativen zu entwickeln und untereinander abzuwägen.
    5. Die Bürgerinformation aus den Jahren 2002 bis 2007 ist fortzuführen.
    6. Der Bericht des Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes zu den Möglichkeiten einer Installation von Wasserfontänen in die Darmbachrinne vor dem Darmstadtium wird zur Kenntnis genommen.



    Beschluss des Magistrats vom 13.11.2013:


    Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis.



    Beratung der Vorlage-Nr. 2013/0370:
    • - Ausschuss für Bildung und Schule am 19.11.2013
    • - Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit am 26.11.2013
    • - Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften am 28.11.2013


    Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2013:
    Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis.

    Vorlage im Parlis

    kschoen
    erstellt am 03.06.13 19:29 - Einsparvorschlag #264

    Spielautomatensteuer erhöhen

    Bin ich in diesem Kapitel richtig für einen Vorschlag zur weiteren Erhöhung der Steuer auf Spielautomaten in Gaststätten und Spielhallen?... mehr

    Magistrat

    Magistrat

    23.12.2013 um 12:49

    Vorlage-Nr. 2013/0342



    Beschlussvorschlag:


    1. Der Magistrat nimmt den Vorschlag und die fachliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
    2. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Vorschlag und die fachliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



    Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.10.2013:




    Die Erhöhung der Sätze nach der Spielapparatesteuersatzung wurde bereits unabhängig vom Bürgerhaushalt 2013 von Herrn Stadtkämmerer André Schellenberg zum 01.01.2014 vorge- sehen. Die Beschlussfassung des Magistrats hierzu erfolgt am 30.10.2013 und kann im Parlamentsinformationssystem unter der Vorlagen-Nr. 2013/0161 eingesehen werden. Zusätzlich zur Erhöhung der Spielapparatesteuer sollen bisher nicht steuerpflichtige Personalcomputer in Spielhallen und Gaststätten ebenfalls ab dem 01.01.2014 besteuert werden.



    Beschluss des Magistrats vom 06.11.2013:


    Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis.



    Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2013:
    Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis.



    Vorlage im Parlis

    Andreas
    erstellt am 08.06.13 12:09 - Einnahmevorschlag #314

    Gewinnabführungsvertrag Sparkasse

    Soweit dies noch nicht realisiert ist, könnte mit der Sparkasse Darmstadt als städtischer Beteiligung ein gewinnabführungsvertrag geschlo... mehr

    Magistrat

    Magistrat

    23.12.2013 um 12:29

    Vorlage-Nr. 2013/0372



    Beschlussvorschlag:

    1. Der Magistrat nimmt die Stellungnahme der Finanzverwaltung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt (Sparkasse) zur Kenntnis.



    Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.10.2013:



    Die Überschussverteilung der hessischen Sparkassen ist in § 16 des Hess. Sparkassengesetzes geregelt. Demnach stehen maximal zwei Drittel des jeweiligen Jahresüberschusses (nach Verrechnung von Verlustvorträgen) zur Abführung an die Träger zur Verfügung. Über die genaue Höhe der Abführung entscheidet aber ausschließlich der Verwaltungsrat der Sparkasse auf der Grundlage eines Vorschlages des Vorstandes der Sparkasse.

    Die Wissenschaftsstadt Darmstadt erhält nach der Beschlussfassung des Verwaltungsrates gem. § 44 Abs. 4 der Satzung der Sparkasse vom 01.07.2010 entsprechend ihres Trägeranteils einen Anteil von 60 % des zu verteilenden Überschusses. Die durchschnittliche Aus- schüttung der letzten 10 Jahre an die Wissenschaftsstadt Darmstadt lag bei rd. 2,12 Mio. Euro pro Jahr. Davon ist die Kapitalertragsteuer abzuziehen.
    Der Entscheidungsfindungsprozess, der allein dem Verwaltungsrat als oberstes Organ der Sparkasse obliegt, ist einer vertraglichen Regelung nicht zugänglich. Der Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages ist nicht möglich.

    Beschluss des Magistrats vom 06.11.2013:
    Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis.



    Beratung der Vorlage-Nr. 2013/0372:
    • - 2. Lesung Haupt und Finanzausschuss am 05.12.2013


    Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2013:
    Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis.



    Vorlage im Parlis

    Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV
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    Fuß und Rad
    erstellt am 10.06.13 21:38 - Einsparvorschlag #338

    Carsharing fördern

    Die Stadt kann Anreize schaffen, in dem weitere Carsharingstellplätze ausgewiesen werden.

    Nach Möglichkeit sollten dort auch sichere ... mehr

    Magistrat

    Magistrat

    23.12.2013 um 12:30

    Vorlage-Nr. 2013/0370 (Sammelvorlage zu den Ideen #309/12, #338/13, #340/04, #362/04, und #273/15)



    Beschlussvorschlag:

    1. Der Magistrat nimmt die Stellungnahme der Fachverwaltung zu der Idee zur Kenntnis.



    Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.10.2013:
    Ziel des Magistrates ist es, Carsharing konsequent zu fördern und auszubauen. Der Magistrat regt daher in Gesprächen mit Investoren zu Bauvorhaben regelmäßig die Bereitstellung von Carsharingplätzen an. Geeignet sind hierfür Standorte, die sich auf Privatgelände befinden, jedoch vom öffentlichen Raum aus sichtbar sind. Beispiele hierfür stellen die neuen Stationen auf dem Gelände des Technischen Rathauses in Bessungen, auf dem nicht als öffentliche Verkehrsfläche gewidmeten städtischen Parkplatz an der Elisabeth-Selbert-Straße im Baugebiet K6 oder die vier PKW-Stellplätze für Carsharing-Nutzung in unmittelbarer Nachbarschaft zur RMV-Mobilitätszentrale am Hauptbahnhof dar.

    Festzustellen ist, dass nicht zuletzt durch gezielte Bauberatung der Verwaltung die Bereitschaft privater Bauherren, Carsharingplätze anzubieten, in jüngster Vergangenheit stark gestiegen ist.



    Beschluss des Magistrats vom 06.11.2013:
    Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis.



    Beratung der Vorlage-Nr. 2013/0370:
    • - Ausschuss für Bildung und Schule am 19.11.2013
    • - Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit am 26.11.2013
    • - Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften am 28.11.2013


    Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2013:
    Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis.



    Vorlage im Parlis
    Micha
    erstellt am 07.06.13 08:20 - Ausgabevorschlag #309

    Radwege

    Ein Radwegenetz muss aufgebaut und erhalten werden. Man sollte mit einer durchgehenden und holperfeien Nord/Süd-Verbindung (Arheilgen bis... mehr

    Magistrat

    Magistrat

    23.12.2013 um 12:31

    Vorlage-Nr. 2013/0370 (Sammelvorlage zu den Ideen #309/12, #338/13, #340/04, #362/04, und #273/15)



    Beschlussvorschlag:

    1. Der Magistrat nimmt die Stellungnahme der Fachverwaltung zu der Idee zur Kenntnis.



    Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.10.2013:
    Der Ausbau des Radwegenetzes ist ein hohes Anliegen des Magistrates und wird daher auch intensiv verfolgt. Es existieren bereits viele Radrouten, bei denen Lückenschlüsse oder Instandsetzungen in Planung oder im Bau sind. Insbesondere die speziell angesprochenen Nord-Süd und West-Ost-Verbindungen bestehen schon zu großen Teilen bzw. werden in den Jahren 2014 und 2015 (in Einzelfällen auch 2017) umgesetzt:



    Radroute Kranichstein-Fußgängerzone (Nord-Süd):

    • - Kranichsteiner Straße zw. Jagdschloss und Bartningstraße (Bestand)
    • - Siemensstraße sowie entlang der Straßenbahn bis zum Bürgerpark Nord / Berufschulzentrum (Bestand)
    • - Bartningstraße (Planung abgeschlossen, Umsetzung 2014)





    Radroute Arheilgen-Eberstadt (Nord-Süd):
    • - Geh-/Radweg zw. Frankfurter Landstr. und Schreberweg (Bestand)
    • - Fahrradstraße "Im Erlich" (geplante Inbetriebnahme 2014)
    • - Fahrradstraße Schreberweg (geplante Inbetriebnahme 2014)
    • - Radwege Bürgerpark Nord (Bestand, gepl. Verbesserungen 2014)
    • - Fahrradstraße Pankratiusstraße (geplante Inbetriebnahme 2014)
    • - Hochschulstraße (Erneuerung Herbst 2013)
    • - Herrngarten (Bestand)
    • - Bismarckstraße zw. Herrngarten und Grafenstraße (geplant 2016)
    • - Grafenstraße zw. Bismarckstraße und Elisabethenstraße (geplant 2015)
    • - Zimmerstraße (geplant 2015)
    • - Fahrradstraße Wilhelminenstraße (geplante Inbetriebnahme 2014)
    • - Goethestraße (Bestand)
    • - Heidelberger Str. zw. Goethestraße und Rüdesheimer Straße (Planung begonnen, Umsetzung 2014/2015)
    • - Geh-/Radweg Heidelberger Straße zw. Rüdesheimer Str. und Grenzweg (Planung der Erneuerung begonnen; geplant Umsetzung 2015)
    • - Heidelberger Landstraße zw. Grenzweg und Reuterallee (Planung läuft, Umsetzung nach HEAG-Maßnahme in 2014)
    • - Kreisverkehrsplatz Heidelberger Landstraße / Reuterallee (Planung abgeschlossen, Bau Frühjahr 2014)
    • - Heidelberger Landstraße zw. Reuterallee und Georgenstraße (Planung läuft, Umsetzung 2017)





    Radroute Weiterstadt - Fußgängerzone (West-Ost):
    • - Ausbau Geh-/Radweg zwischen Weiterstadt Riedbahn (Wiesenstraße) und Staudinger Straße (Planung begonnen, Umsetzung 2014/2015)
    • - Fahrradstraße Im Harras - Rabenaustraße (geplante Inbetriebnahme 2015/2016)
    • - Ausbau Verbindungsgeh-/-radweg zwischen Robert-Bosch-Straße und Zweirichtungsradweg Rheinstraße (Realisierung 2014)





    • Radroute Griesheim - Roßdorf (West-Ost):
      • - Rheinstraße zw. Griesheim und Neckarstraße (Bestand auf beiden Seiten)
      • - Rheinstraße zw. Neckarstraße und Fußgängerzone (geplante Markierung Schutzstreifen in Richtung Ost, Umsetzung 2013; Prüfung Fahrradstraße in Richtung West)
      • - Fußgängerzone (Bestand)
      • - Alternativstrecken über Zeughausstraße-Bleichstraße Richtung West (Bestand) und über Hügelstraße - Holgestraße (Planung begonnen)
      • - Landgraf-Georg-Straße zw. Holzstraße und Teichhausstraße (Planungsbedarf)
      • - Landgraf-Georg-Straße zw. Teichhausstraße und Beckstraße (Bestand)
      • - Landgraf-Georg-Straße zw. Teichhausstraße und Beckstraße (Bestand)
      • - Froschweg (Erneuerung abgeschlossen 2012)
      • - Fahrradstraße Heinrich-Fuhr-Straße zw. Froschweg und Breslauer Platz (gepl. Inbetriebnahme 2014)
      • - Radweg Heinrichstraße zw. Breslauer Platz und Hanauer Str. (Bestand)
      • - Radweg nach Roßdorf parallel Hanauer Straße / Aschaffenburger Straße (Planung in Vorbereitung, Aufwertung durch Belag und Beleuchtung in 2015)

      • Insgesamt werden aus dem Sonderprogramm zur Sanierung des öffentlichen Raums im laufenden und kommenden Jahr 1,3 Millionen Euro unmittelbar in den Bau von Radwegen fließen. Oft erfolgt der Ausbau im Rahmen anderer Baumaßnahmen wie beispielsweise dem Neubau der Hochschulstraße, dem Neubau der ÖPNV-Achse Bismarckstraße / Willy-Brandt- Platz (seit Juni 2013 läuft der Bauabschnitt Goebelstraße bis Dolivostraße, voraussichtlich ab 2015 / 2016 beginnt der Bauabschnitt Dolivostraße bis einschließlich Willy-Brandt-Platz) oder der Umgestaltung der Grafenstraße zwischen Elisabethenstraße und Rheinstraße (einer wichtigen Hauptroute in der Nord-Süd-Verbindung des Radwegenetzes).

        Zeitgleich arbeitet das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt derzeit an weiteren 22 Radverkehrsplanungsprojekten, die in den nächsten Jahren mit Nachdruck umgesetzt werden sollen. Hauptziel dieser Planungen ist die Verbesserung der Qualität von Radwegerouten und die Schließung von Lücken im Radwegenetz.



        Beschluss des Magistrats vom 06.11.2013:
        Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis.



        Beratung der Vorlage-Nr. 2013/0370:
        • - Ausschuss für Bildung und Schule am 19.11.2013
        • - Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit am 26.11.2013
        • - Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften am 28.11.2013


        Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2013:
        Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis.



        Vorlage im Parlis
    SC
    erstellt am 16.05.13 20:19 - Einsparvorschlag #191

    Bürgersteigparken ist eine Ordnungswidrigkeit = 15€ Knöllchen

    In ganz Darmstadt wird es toleriert mit dem Auto auf dem Bürgersteig zu parken. Dies ist aber einer Ordnungswidrigkeit, die in anderen St... mehr

    Magistrat

    Magistrat

    07.01.2014 um 10:19

    Vorlage-Nr. 2013/0424

    Beschlussvorschlag:



    1. Der Magistrat nimmt den Vorschlag und die fachliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
    2. Der Magistrat stimmt einer Ahndung des Gehwegparkens unter Berücksichtigung und Abwägung der im konkreten Einzelfall bestehenden Interessen zu.



    Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.11.2013:



    Das Gehwegparken ist nach der Straßenverkehrsordnung verboten, soweit es nicht durch Zeichen oder Markierungen besonders zugelassen ist, und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Bei der Ahndung des Gehwegparkens gilt wie bei allen Ordnungswidrigkeiten das Opportunitätsprinzip. Die Kommunalpolizei erteilt Verwarnungen regelmäßig mit Augenmaß, indem sie eine Abwägung zwischen den verschiedenen Belangen vornimmt. Zu Berücksichtigen sind insbesondere die Interessen der Anwohner an einem wohnortnahen Abstellplatz für ihr Fahrzeug, der Geschäftleute an einer Abstellmöglichkeit für deren Kunden und der anderen Verkehrsteilnehmer, vor allem von Fußgängern, an einem gefahrlosen Passieren der abgestellten Fahrzeuge.



    Hinsichtlich des Gehwegparkens gibt es zahlreiche Fälle, in denen eine Ahndung geboten ist. Dies belegt die Anzahl von 9132 Verwarnungen, die im Jahr 2013 erteilt worden sind. Eine Ahndung erfolgte insbesondere dann, wenn die verbleibende Breite des Gehweges nicht mehr ausreicht, um mit einem Rollstuhl oder Kinderwagen an dem abgestellten Fahrzeug vorbei zu kommen.



    Auf der anderen Seite lässt die aktuelle Parkraumsituation mit einem hohen Parkdruck in Bezirken mit einem hohen Anteil an Wohnraum und Geschäften (z. B. Bessungen, Johannesviertel, Martinsviertel) eine sofortige und umfassende Ahndung des Gehwegparkens nicht zu. Hier sind notwendige Alternativen zum Gehwegparken für Anwohnerinnen und Anwohner, Kundinnen und Kunden zu entwickeln, denn ohne ausreichende (Park-)alternativen würde eine intensive Kontrolle nicht auf die notwendige Akzeptanz bei der Bewohnerschaft stoßen.



    Vor diesem Hintergrund wird -in Zusammenarbeit mit dem Dezernat III- an einem integrierten Verkehrskonzept gearbeitet. Hierbei sind verkehrsmeidende, verkehrslagernde und verkehrslenkende Maßnahmen in Vorbereitung. Unter anderem handelt es sich um:



  • Die Einführung eines Parkraumbewirtschaftungskonzepts
  • Die Überprüfung, wo das Anwohnerparken eingeführt bzw. ausgeweitet werden sollte
  • Eine Attraktivitätssteigerung des ÖPNV und des Car-Sharings
  • Eine stärke Nutzung der vorhandenen Parkhäuser
  • Die Einführung eines Schulwegeverkehrskonzept


  • Mit der Einführung des Jobtickets für die Beschäftigten der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum 1.1.2014 konnte bereits eine wichtige Maßnahme erfolgreich umgesetzt werden. Mit dem Angebot des Jobtickets werden starke Anreize gesetzt, auf alternative Fortbewegungsmittel zum Auto umzusteigen.



    Der Vorschlag, das Gehwegparken zu reduzieren, ist in diesem Gesamtkonzept zu sehen und durch einen angemessenen Vollzug mittels Kontrolle und Bußgeldbescheide zu begleiten.



    In vielen Bereichen im Stadtgebiet wird teilweise seit Jahren mit zwei Rädern, in wenigen Fällen auch mit dem ganzen Fahrzeug, auf dem Gehweg geparkt, ohne dass eine Behinderung des Fußgängerverkehrs vorliegt. In diesen Fällen hat es sich bewährt, das Gehwegparken zu tolerieren, da der hohe Parkdruck vielerorts keine Alternative zulässt, bzw. das Parken am Fahrbahnrand sogar zu Behinderungen führen würde. An dieser Praxis sollte festgehalten werden.



    Würde die Kommunalpolizei ihre Praxis ändern und das Gehwegparken künftig ausnahmslos ahnden, wäre mit zahlreichen, aus Sicht des Magistrats teilweise berechtigten Beschwerden und Einsprüchen zu rechnen. Da bei Einsprüchen gegen Ordnungswidrigkeiten der Vorgang an das Regierungspräsidium nach Kassel weitergeleitet wird, würden die strittigen Bußgelder allenfalls durch das Regierungspräsidium Kassel erhoben und vereinnahmt werden können. Beim Bürger- und Ordnungsamt entstünde ein erheblicher personeller Mehraufwand. Gleichzeitig würde sich der Druck auf das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt erhöhen, an vielen Stellen im Stadtgebiet das Gehwegparken durch die Anordnung entsprechender Verkehrszeichen oder Markierungen zuzulassen, was dort wiederum einen zusätzlichen Sach- und Personalaufwand verursachen würde.



    Zu der ebenfalls vorgeschlagenen Einführung von Parkgebühren auf freien Plätzen ist zu sagen, dass der Magistrat bereits mit der Erhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Flächen begonnen hat. Zunächst wurden die entsprechende Beschilderung und notwendige Parkscheinautomaten auf dem Parkplatz der Orangerie aufgestellt. Derzeit wird der östliche Mercksplatz so vorbereitet, dass eine Erhebung von Parkgebühren möglich ist. Weitere Flächen werden folgen.



    Beschluss des Magistrats vom 18.12.2013: 
    Der Vorlage wird zugestimmt.



    Beratung der Vorlage-Nr. 2013/0424:
  • Ausschuss für Sport und Gesundheit am 23. Januar 2014
  • Haupt- und Finanzausschuss am 30. Januar 2014
  • Stadtverordnetenversammlung am 6. Februar 2014

  • Vorlage im Parlis

    Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
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    TineTippel
    erstellt am 10.06.13 13:37 - Ausgabevorschlag #334

    ErzieherInnen leistungsgerecht bezahlen

    und nicht mit Abwehrhaltung abspeisen. So bekommt die Stadt keine neuen Kita-Fachkräfte, die so dringend benötigt werden. Ich würde gerne... mehr

    Magistrat

    Magistrat

    23.12.2013 um 12:43

    Vorlage-Nr. 2013/0354



    Beschlussvorschlag:


    1. Der Magistrat nimmt den Vorschlag und die fachliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und leitet ihn an die Stadtverordnetenversammlung weiter.


    Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.09.2013:


    Die städtischen Erzieher und Erzieherinnen werden gemäß den tariflichen Bestimmungen (SuE) bezahlt. Es werden jedoch zusätzliche Leistungen seitens der Stadt bereitgestellt, so z.B. bei Neueinstellungen - Festvertrag (sofern Probezeit erfolgreich absolviert wird), Sozialberatung und Gesundheitsmanagement, Jobticket und Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen bei Bedarf sowie die Möglichkeit der Qualifizierung im Rahmen der Aus- und Fortbildung.
    Einige Umlandkommunen zahlen aktuell übertariflich.
    Bereits 2012 wurde das Thema einer übertariflichen Bezahlung von Erzieherinnen und Erziehern für die Beschäftigten der Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgegriffen. Hierbei ergäbe sich eine haushalterische Mehrbelastung von 750.000 Euro im Jahr. Die Berechnung geht von der Anhebung der „Vergütung“ um eine Stufe bei den ErzieherInnen, bei der Leitung um jeweils 80 Euro, aus.
    Im Rahmen der aktuellen Diskussion Bürgerhaushalt wurde zudem geprüft, welche Mehrkosten der Stadt außerhalb der eigenen Beschäftigtenstruktur entstehen, etwa durch analoge Anwendung der Vergütungsstruktur bei den kirchlichen und freien Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen. Hier zahlt die Stadt im Rahmen der Bezuschussung der Träger (75%, 85%, 100%) ebenfalls Personalkosten für das dort eingesetzte Personal. Allerdings ist die Ermittlung dieser Mehrbelastung aufgrund der Fülle der Träger aufwendig, so dass hier kein abschließender Wert benannt werden kann. Eine grobe Berechnung ergibt weitere Mehr kosten in Höhe von 400.000 Euro pro Jahr. Auch wenn es dringend notwendig ist, die Arbeit der ErzieherInnen durch eine bessere Vergütung wertzuschätzen, so ist dies über die TarifvertragspartnerInnen zu vereinbaren.



    Beschluss des Magistrats vom 06.11.2013:
    Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis.



    Beratung der Vorlage-Nr. 2013/0354:
    • - Ausschuss für Soziales


    Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2013:
    Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis.



    Vorlage im Parlis

    Nicole Pinto
    erstellt am 29.05.13 09:03 - Einsparvorschlag #240

    Mehr Hortplätze

    Wir benötigen dringend ein besseres Angebot zur Betreuung nach der Schulzeit.

    Magistrat

    Magistrat

    23.12.2013 um 12:44

    Vorlage-Nr. 2013/0292



    Beschlussvorschlag:


    1. Der Magistrat nimmt den Vorschlag und die fachliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und leitet ihn an die Stadtverordnetenversammlung weiter.


    Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.09.2013:


    Der Ausbau der Betreuungsangebote nach der Schule wird vom Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt nachhaltig unterstützt. So hat die Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2012 den Umfang der Ausbauplanung der Schulkindbetreuung bis 2016 beschlossen (MV 2012/0180).
    Die Zielsetzung ist, bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2016 für 45 % der Schülerinnen und Schüler an Darmstädter Grundschulen ein Betreuungsangebot zu schaffen. Gemäß des Beschlusses der Koalition und mit Blick auf die Entwicklung der Ganztagsschule findet kein Ausbau von Hortplätzen statt.

    Die Mehr-Kosten der Ausbauplanung sind bis Haushaltsjahr 2015 berechnet. Gesamtvolumen in 2015: rd. 1,4 Mio.€:
    Basierend auf den offiziellen Schülerzahlen (LUSD-Daten Schuljahr 2011/2012) erfordert dieses Ziel, ausgehend vom Ansatz 2013, Folgekosten bis zum Jahr 2016 in Höhe von 576.000.- € und ist verbunden mit einer Erhöhung der Platzkapazität um 343 Plätze jährlich. Bei der Ausbauplanung der Schulkinderbetreuung folgen wir der sozialräumlichen Betrachtung und priorisieren folgende Grundschulstandorte



    • - Erich Kästner-Schule
    • - Goetheschule
    • - Heinrich-Hoffmann-Schule
    • - Wilhelm-Hauff-/Ludwig-Schwamb-Schule


    Da die aktuellen räumlichen Kapazitäten an diesen Schulen für die geplanten Erweiterungen der Betreuungsangebote nicht ausreichen, sind bauliche Maßnahmen (nur für Betreuungszwecke) mit einem geschätzten Investitionsvolumen von mindestens 4 Mio. € erforderlich.
    Zur Durchführung und Organisation der Betreuungsangebote sind freie Träger der Jugendhilfe durch Leistungsverträge beauftragt. Die Kostenbeiträge sind an die jeweils aktuellen Hortbeiträge gekoppelt und dürfen diese nicht überschreiten.



    Beschluss des Magistrats vom 06.11.2013
    Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis.



    Beratung der Vorlage-Nr. 2013/0292:
    • - Ausschuss für Bildung und Schule am 19.11.2013


    Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2013:
    Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis.



    Vorlage im Parlis

    Carmelita
    erstellt am 05.06.13 12:17 - Einnahmevorschlag #295

    Staffelpreise Kinderbetreuung

    Staffelpreise für die Kinderbetreuung. Gutverdiener können etwas mehr bezahlen (und zahlen bei Tagesmüttern und Kinderfrauen eh viel höhe... mehr

    Magistrat

    Magistrat

    23.12.2013 um 12:45

    Vorlage-Nr. 2013/0353



    Beschlussvorschlag:


    1. Der Magistrat nimmt den Vorschlag und die fachliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und leitet ihn an die Stadtverordnetenversammlung weiter.


    Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.09.2013:


    Bei der Erhebung einkommensabhängig gestaffelter Elternentgelte (die für städtische und kirchliche Einrichtungen sowie AWO, ASB und Educcare gelten würden, weil 100%- Finanzierung durch Stadt) wäre eine aufwändige Einkommensprüfung in jedem Einzelfall unumgänglich. Hierfür ist zwangsläufig zusätzliches, qualifiziertes Personal notwendig. Um unter dieser Voraussetzung dennoch Mehreinnahmen erzielen zu können, die evtl. „in eine verbesserte Betreuung investiert werden könnten“, müssten zunächst die zu erwartenden zusätzlichen Kosten gedeckt werden. Dies hätte zur Folge, dass die Entgelte – trotz Staffelung – in ihrer Gesamtheit unverhältnismäßig stark angehoben werden müssten. Hinzu kommt, dass die Träger, die nicht zu 100% von der Stadt finanziert werden (50% der Einrichtungen) diese Regelung nicht übernehmen müssen.

    Trotzdem wird das Sozialdezernat in die Materie einsteigen und die Einführung von Staffelpreisen vertieft prüfen.



    Beschluss des Magistrats vom 06.11.2013:
    Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis.



    Beratung der Vorlage-Nr. 2013/0353:
    • - Ausschuss für Soziales


    Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2013:
    Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis.



    Vorlage im Parlis

    Sportförderung
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    Sparbrötchen
    erstellt am 06.06.13 13:44 - Einsparvorschlag #304

    Zusammenarbeit Vereine

    Es gibt so viele Vereine in Darmstadt, von denen viele das Gleiche anbieten.
    Viele von denen wiederum sind klamm und die Hallen und Anla... mehr

    Magistrat

    Magistrat

    23.12.2013 um 12:46

    Vorlage-Nr. 2013/0296 (Sammelvorlage zu den Ideen #304 und #349)



    Beschlussvorschlag:


    1. Der Magistrat nimmt den Vorschlag und die fachliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und leitet ihn an die Stadtverordnetenversammlung weiter.


    Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.09.2013:
    Die Forderung der intensiveren und direkteren Zusammenarbeit der Vereine mit dem Ziel, das sportliche Angebot der Vereine trotz beschränkter Haushaltsmittel langfristig sicherzustellen, ist Bestandteil der Sportentwicklungsstudie und wurde als Teil der Haushaltskonsolidierung von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
    Der neue Sportkreis ist einzubinden.

    Hier kann nur durch entsprechende politische Vorgabe und Argumentationsunterstützung Einfluss geltend gemacht werden. Konkrete Einsparungen können bislang hier vor Beginn des Prozesses nicht veranschlagt werden.

    Die Vorschläge sollten im Rahmen der Magistratskommission Sport, im zuständigen Ausschuss für Sport und Gesundheit und mit dem Sportkreis konkretisiert und behandelt werden.

    Welche Eingriffsmöglichkeiten die Stadt hat, evtl. auch über zu leistende Zuschüsse, muss im laufendem Prozess erarbeitet werden. Unmittelbar kann die Stadt nicht in die Arbeit und die Ziele der Vereine eingreifen. Die Stadt kann nur moderierend tätig werden.

    Trotzdem bleibt, dass bei vielen Sportvereinen auch durch die Lage in den jeweiligen Stadt- teilen und der Autonomie, die einem Sportverein durch die Satzung zusteht, durchaus auch gleiche Angebote bei mehreren Vereinen vorgehalten werden. Dies ergibt sich aufgrund der zahlenmäßigen Nachfrage der jeweiligen Spielklassen, durch das Leistungsvermögen und die Standorte der Vereine.



    Beschluss des Magistrats vom 06.11.2013:
    Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis.



    Beratung der Vorlage-Nr. 2013/0296:
    • - Ausschuss für Sport und Gesundheit am 26.11.2013


    Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2013:
    Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis.



    Vorlage im Parlis

    Helmut
    erstellt am 12.06.13 09:13 - Einsparvorschlag #349

    Förderung von Sportvereinen

    Ich finde es als Unding dass es Sportvereine mit riesigen Anlagen (z.B. Fussballvereine) gibt die in unmittelbarer Nähe liegen. Beispiel ... mehr

    Magistrat

    Magistrat

    23.12.2013 um 12:46

    Vorlage-Nr. 2013/0296 (Sammelvorlage zu den Ideen #304 und #349



    Beschlussvorschlag:


    1. Der Magistrat nimmt den Vorschlag und die fachliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und leitet ihn an die Stadtverordnetenversammlung weiter.


    Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.09.2013:
    Die Nutzung und Auslastung der Sportanlagen bei den Vereinen wird natürlich wesentlich durch die Abläufe im Alltagsleben im Sinne von Arbeit und Freizeit geprägt. Somit ist es nachvollziehbar, dass zu gewissen Tageszeiten die Nutzung und Auslastung sich höchst unterschiedlich gestaltet.

    In Spitzenzeiten während der üblichen Trainingszeiten am Nachmittag für Kinder und Jugendliche und am Abend für die Erwachsenen stellt sich ein deutlich anderes Bild dar, weil dann in aller Regel insbesondere dienstags und donnerstags die Sportplätze durch die Sporttreibenden weitestgehend überall belegt sind. Trotzdem bleibt, dass aus Sicht des Flächen- und Spielfeldmanagements hier engere Kooperationen auch aus Kostengründen angestrebt werden könnten, soweit dies auch durch aktives Zutun und Überzeugung durch die Vereine mitgetragen wird.

    Bislang herrscht aber unter den Vereinen insbesondere im Bereich der Fußballvereine eher eine immense Konkurrenz und man befürchtet Nachteile für den konkreten Verein, wenn hier engere Rahmenbedingungen für den jeweiligen Verein getroffen werden. Die Entwicklung und der Ausbau von mehr Kinder- und Jugend- und Erwachsenenmannschaften ist dann grundlegend in Frage gestellt und auch die unterschiedliche Leistungsfähigkeit, Leistungsorientierung und Zielsetzung der jeweiligen Vereine müssen berücksichtigt werden. Die Stadt Darmstadt ist hierbei sowohl dem Breitensport, aber auch gleichzeitig der Leistungsorientierung und dem Leistungssport verpflichtet und muss diese Abhängigkeit von den Zielsetzungen der Vereine nach den Sportförderrichtlinien gleichsam fördern. Grundlegend ist es sicherlich sinnvoll und hilfreich, dies im Rahmen der Sportentwicklung Stadtteil für Stadtteil mit den unterschiedlichen Angeboten und fachlichen Ausrichtungen der Sportvereine unter deren Beteiligung zu prüfen und hier nach Lösungsmöglichkeiten im Sinne der Optimierung der Auslastung der Sportgelände zu suchen.

    Das Anliegen soll in fachlicher Zuständigkeit durch die Magistratskommission Sport und im Rahmen der fachlichen Vorgaben der Sportförderrichtlinien und der Zielsetzungen der Sport- entwicklung durch den Ausschuss Sport und Gesundheit thematisiert und ggf. mit Beschluss- lagen versehen werden.



    Beschluss des Magistrats vom 06.11.2013:
    Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis.



    Beratung der Vorlage-Nr. 2013/0296:
    • - Ausschuss für Sport und Gesundheit am 26.11.2013


    Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2013:
    Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis.



    Vorlage im Parlis

    Karin
    erstellt am 29.05.13 06:51 - Einsparvorschlag #239

    Öffnungszeiten während Schlechtwetterpahsen optimieren

    Es gibt immer wieder länger andauernde Schlechtwetterphasen. Das solarbeheizte Schwimmbad in Eberstadt weist dann Wasssertemperaturen auf... mehr

    Magistrat

    Magistrat

    23.12.2013 um 12:47

    Vorlage-Nr. 2013/0295



    Beschlussvorschlag:

    1. Der Magistrat nimmt den Vorschlag und die fachliche Stellungnahme der Betriebsleitung zur Kenntnis.
    2. Der Magistrat bittet das Fachdezernat und die Betriebsleitung des Eigenbetriebes Bäder über die weitere Behandlung des Vorschlages zu berichten.




    Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.09.2013:
    Der Vorschlag zum Bürgerhaushalt 2013/2014 ist sinnvoll. Die Betriebsleitung des Eigenbetriebes Bäder hat bereits reagiert.

    Hinsichtlich der Reduzierung des Personaleinsatzes wurde eine Personal- und Organisationsuntersuchung beauftragt. Das Ergebnis steht noch aus.

    Aus Sicht der Betriebsleitung soll nach Vorliegen des Untersuchungsergebnisses ein Grund- satzgespräch mit dem Personalamt, dem Personalrat, Fachdezernenten geführt werden. Im Rahmen einer Prozeßoptimierung soll ein flexibler und im Ergebnis reduzierten Personalein- satz möglich sein.

    Zur Verdeutlichung sei angemerkt, dass allein vier Kündigungen während der Sommer-Saison und ein hoher Krankenstand die Sicherstellung des laufenden Betriebes deutlich erschwert haben. Der Einsatz von Saisonkräften ist insofern mit Risiken verbunden. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass der Trend zum flexibleren Personalein- satz wirtschaftlich sinnvoll ist, wenn es witterungsbedingt angezeigt ist.

    Optimierte Öffnungszeiten sind nicht nur für Eberstadt, sondern für alle Freibäder ein Thema.



    Beschluss des Magistrats vom 06.11.2013:
    Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis.



    Beratung der Vorlage-Nr. 2013/0295:
    • - Ausschuss für Sport und Gesundheit am 26.11.2013




    Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2013:
    Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis.



    Vorlage im Parlis
    Natur- und Landschaftspflege
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    Ursula
    erstellt am 13.06.13 07:59 - Einsparvorschlag #359

    Bußgelder für uneinsichtige Hundebesitzer

    Obwohl ich auch Hundebesitzerin bin, ärgere ich mich über die Menschen, die die Hinterlassenschaften ihrer Hunde nicht entfernen. Es ist ... mehr

    Magistrat

    Magistrat

    23.12.2013 um 12:06

    Vorlage-Nr. 2013/0238 (Sammelvorlage zu den Ideen #359/13 und #269/13)



    Beschlussvorschlag:

    1. Der Magistrat nimmt den Vorschlag und die fachliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
    2. Der Magistrat beschließt die Umsetzung des Vorschlags 269/13.




    Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.09.2013:



    Das Wegwerfen von Zigarettenkippen, wie auch die Verunreinigungen des öffentlichen Straßenraums mit Hundekot stellt nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie der städtischen Präventionskonvention eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach der Präventionskonvention mit einer Geldbuße bis 5.000 € geahndet werden kann. Angemessen wären in diesen Fällen 20 bis 35 €. Ein entsprechender Verwarnungsgeldkatalog, der auch andere Abfälle wie Verpackungen, Flaschen, Dosen, Kaugummis, etc. erfasst, wird derzeit im Dezernat II erarbeitet. Eine erweiterte Überwachungs- und Kontrolltätigkeit der Kommunalpolizei ist dann erforderlich. Vorrangiges Ziel dieser Überwachungstätigkeit ist, ein Mehr an Sicherheit und Sauberkeit in der Stadt. Es werden dann sicher auch entsprechende Verwarnungsgeldeinnahmen erzielt werden. Die dadurch erzielten Mehreinnahmen müssen mit den Personal- und Sachaufwendungen gegengerechnet werden. In Anbetracht des hohen Überwachungsaufwands bei abfallrechtlichen Verstößen sind diese Kosten deutlich höher anzusetzen wie die erzielbaren Mehreinnahmen. Konkret können bei einer Umsetzung der Maßnahme Mehreinnahmen in Höhe von 24.150 €/28.750 € erwartet werden. Hinsichtlich des Wegwerfens von Zigarettenkippen ist nach einem Vorschlag der Verwaltung ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 € je Verstoß vorgesehen. Bei angenommenen fünf pro Tag festgestellten und zu ahndenden Verstößen ergibt dies für 230 Arbeitstage im Jahr einen zusätzlichen Ertrag von ca. 28.750 €. Bezüglich der Verunreinigung des öffentlichen Raumes mit Hundekot ist ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 € angedacht. Geht man davon aus, dass pro Arbeitstag drei Verstöße geahndet werden, so ergibt dies bei 230 Arbeitstagen im Jahr einen zusätzlichen Ertrag von 24.150 €.

    Beschluss des Magistrats vom 06.11.2013:
    Der Vorlage wird zugestimmt.



    Beratung der Vorlage-Nr. 2013/0238:
    • - Ausschuss für Sport und Gesundheit am 26.11.2013


    Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2013:
    Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis.



    Vorlage im Parlis
    Jürgen_F_Schaldach
    erstellt am 10.06.13 10:34 - Einsparvorschlag #330

    Luft zum Leben

    Jedes Kind lernt: Bäume und Pflanzen sorgen für gute Luft, in stickigen Räumen wie mitten in der Großstadt. Umwandlung von CO² in O² mitt... mehr

    Magistrat

    Magistrat

    23.12.2013 um 12:45

    Vorlage-Nr. 2013/0341



    Beschlussvorschlag:

    1. Der Magistrat stimmt dem Vorschlag vermehrt Baumpflanzungen im Stadtgebiet anzustreben sowie einer weiteren Förderung von Baumneupflanzungen durch das Umweltamt zu und nimmt den Bericht des Grünflächenamtes zur Kenntnis.



    Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.10.2013:
    Stellungnahme der Verwaltung
    Die Erhaltung des Baumbestandes in der Stadt ist Daueraufgabe des Umwelt- und des Grünflächenamtes. Bäume beleben und gliedern das Stadtbild, sie sichern die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und dienen der Abwehr schädlicher Umwelteinwirkungen (bspw. Lärm und Luftverunreinigung). Dies sind einige der Gründe, die die Wissenschaftsstadt Darmstadt veranlassten, eine Satzung zum Schutz von Bäumen zu erlassen: Wenn ein Baum weichen muss, muss nach der Baumschutzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt Ersatz gepflanzt werden.

    Das Umweltamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt schützt Bäume und unterstützt ihre Neupflanzung durch Dritte. Jedes Jahr werden zahlreiche Neupflanzungen von Bäumen auf privaten Flächen durch Bürger, Vereine oder Unternehmen mit Mitteln aus dem Aufkommen der Ausgleichszahlungen nach der Baumschutzsatzung gefördert. Diese Maßnahmen tragen wesentlich zur Erhaltung und Verbesserung des Stadtklimas und insbesondere der klimatischen Verhältnisse im innerstädtischen Bereich bei.

    Auch auf den öffentlichen Flächen der Wissenschaftsstadt Darmstadt werden kontinuierlich Baumpflanzungen realisiert. Im Bereich des Westwaldes werden bspw. umfangreiche Aufforstungsmaßnahmen vom Grünflächenamt durchgeführt. Am Dornheimer Weg gibt es bisher drei Kulturflächen, die bereits in den Jahren 2006/2007 angelegt wurden. Direkt nördlich des Dornheimer Weges liegt die jüngste dieser Kulturen mit Kiefern und Linden als Nebenbaumart (ca. 2,5 ha Fläche). Südlich des Dornheimer Weges besteht eine große Kiefern- Kultur (ca. 5 ha Fläche), sowie eine kleinere Fläche im Westen mit Kiefern und Linden (ca. 1,3 ha Fläche). Diese Kulturen können mittlerweile als gesichert angesehen werden.

    An der Teufelshölle wurde in den Stadtwaldabteilungen 356 und 359 im Jahr 2012 auf insgesamt 7,7 ha in sich auflösenden Kiefernbeständen ein Voranbau mit 2300 Linden und 400 Douglasien ausgeführt.

    Im Bereich des Waldfriedhofes, südlich des Dornheimer Weges sind in den Stadtwaldabteilungen 328 sowie 329 auf insgesamt 5,3 ha weitere Kulturflächen für den Herbst / Winter 2013/2014 mit insgesamt 27.200 Bäumen (Kiefern, Hainbuchen und Kirschen) geplant.

    Ab 2017 / 2018 werden – nach heutigem Schadensstand - weitere 11,25 ha Kulturflächen nördlich des Dornheimer Weges in den Stadtwaldabteilungen 330, 331 und 337 neu bepflanzt.

    Im besiedelten Gebiet der Stadt werden jährlich ca. 100 Bäume neu gepflanzt. Dies sind überwiegend neue Straßenbäume, die in den zurückliegenden Jahren im Zusammenhang mit neuen Verkehrsvorhaben wie dem Straßenbahnbau in Arheilgen entlang der Frankfurter Landstraße, in Neubaugebieten wie dem Baugebiet A 24 "Ötterstädter Weg" und K 6.1 "Kranichstein Süd-West" sowie im Zuge von Straßenumgestaltungen wie der Messeler Straße gesetzt wurden. In den nächsten Jahren stehen weitere Baumpflanzungen insbesondere im Baugebiet E 44 "Wolfhartweg" und bei Umgestaltungen wie in der Grafenstraße im Stadtzentrum an.

    Der Magistrat empfiehlt, die Möglichkeiten zu Neupflanzungen von Bäumen im öffentlichen Raum bei allen Sanierungsmaßnahmen an Straßen und Plätzen intensiv zu prüfen und wo immer Baumpflanzungen mit vertretbarem technischen Aufwand möglich sind, diese mit Vorrang zu betreiben.



    Beschluss des Magistrats vom 06.11.2013:
    Der Vorlage wird zugestimmt.



    Beratung der Vorlage-Nr. 2013/0341:
    • - Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit am 26.11.2013


    Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2013:
    Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis.



    Vorlage im Parlis
    JG2013
    erstellt am 04.06.13 08:40 - Einnahmevorschlag #269

    Zigarettenkippen

    Strafe für Zigarettenstummel auf der Straße statt Mülleimer

    Magistrat

    Magistrat

    23.12.2013 um 12:45

    Vorlage-Nr. 2013/0238 (Sammelvorlage zu den Ideen #359/13 und #269/13)



    Beschlussvorschlag:

    1. Der Magistrat nimmt den Vorschlag und die fachliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
    2. Der Magistrat beschließt die Umsetzung des Vorschlags 269/13.




    Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.09.2013:


    Das Wegwerfen von Zigarettenkippen, wie auch die Verunreinigungen des öffentlichen Straßenraums mit Hundekot stellt nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie der städtischen Präventionskonvention eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach der Präventionskonvention mit einer Geldbuße bis 5.000 € geahndet werden kann. Angemessen wären in diesen Fällen 20 bis 35 €. Ein entsprechender Verwarnungsgeldkatalog, der auch andere Abfälle wie Verpackungen, Flaschen, Dosen, Kaugummis, etc. erfasst, wird derzeit im Dezernat II erarbeitet. Eine erweiterte Überwachungs- und Kontrolltätigkeit der Kommunalpolizei ist dann erforderlich. Vorrangiges Ziel dieser Überwachungstätigkeit ist, ein Mehr an Sicherheit und Sauberkeit in der Stadt. Es werden dann sicher auch entsprechende Verwarnungsgeldeinnahmen erzielt werden. Die dadurch erzielten Mehreinnahmen müssen mit den Personal- und Sachaufwendungen gegengerechnet werden. In Anbetracht des hohen Überwachungsaufwands bei abfallrechtlichen Verstößen sind diese Kosten deutlich höher anzusetzen wie die erzielbaren Mehreinnahmen. Konkret können bei einer Umsetzung der Maßnahme Mehreinnahmen in Höhe von 24.150 €/28.750 € erwartet werden. Hinsichtlich des Wegwerfens von Zigarettenkippen ist nach einem Vorschlag der Verwaltung ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 € je Verstoß vorgesehen. Bei angenommenen fünf pro Tag festgestellten und zu ahndenden Verstößen ergibt dies für 230 Arbeitstage im Jahr einen zusätzlichen Ertrag von ca. 28.750 €. Bezüglich der Verunreinigung des öffentlichen Raumes mit Hundekot ist ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 € angedacht. Geht man davon aus, dass pro Arbeitstag drei Verstöße geahndet werden, so ergibt dies bei 230 Arbeitstagen im Jahr einen zusätzlichen Ertrag von 24.150 €.

    Beschluss des Magistrats vom 06.11.2013:
    Der Vorlage wird zugestimmt.



    Beratung der Vorlage-Nr. 2013/0238:
    • - Ausschuss für Sport und Gesundheit am 26.11.2013


    Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2013:
    Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis.





    Vorlage im Parlis
    Kultur und Wissenschaft
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    GEW-Darmstadt
    erstellt am 07.06.13 07:33 - Ausgabevorschlag #307

    GEW: Wartung und Verbesserung der IT-Ausstattung an Darmstädter Schulen

    Die Computer an Darmstädter Schulen sind aufgrund ihres Zustands im Schulalltag häufig nicht nutzbar. Schuld daran ist vor allem die fehl... mehr

    Magistrat

    Magistrat

    23.12.2013 um 12:14

    Vorlage-Nr. 2013/0293



    Beschlussvorschlag:


    1. Der Magistrat nimmt den Vorschlag und die fachliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
    2. Bei Kostenstelle 040-000-0330, Sachkonto 6166200 wird der Ansatz im Haushaltsjahr 2014 von 106.750 € auf 166.750 €, im Jahr 2015 auf 216.750 €, im Jahr 2016 auf 266.750 € und im Jahr 2017 auf 316.750 € erhöht.



    Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.09.2013:




    Im aktuellen Haushaltsjahr 2013 liegen die verfügbaren Mittel bei 420.050 Euro für Hard- und Softwarebeschaffungen sowie für Supportleistungen.
    Obgleich durch die fortschreitende Technisierung (immer mehr Technik an den Schulen not- wendig: zusätzliche PC ́s und Drucker, Scanner, Laptops, Beamer, Ausweitung der Vernetzungen, Anschaffung von Smartboards, zusätzliche Anschaffung von Software, Einführung von Netzwerklösungen, perspektivische Anschaffung zusätzlicher Geräte wie Tablet-PC und Apps) immer mehr Mittel benötigt werden, mussten die Ansätze in den letzten 10 Jahren aufgrund der Haushaltskürzungen stufenweise reduziert werden. Parallel hierzu wurde auch die Unterstützung im IT-Bereich durch das Land Hessen im Rahmen der Maßnahme „Schule @ Zukunft“ um ca. 18% gekürzt.
    Für das Jahr 2013 wurden schon zusätzliche Mittel in Höhe von 72.000 Euro für Ersatzbeschaffung von Boards sowie für die Einführung von Netzwerklösungen an Schulen bereitge- stellt.
    Daher findet der Vorschlag die Unterstützung des derzeitigen Magistrats. Der Magistrat ist bereit, künftig zusätzliche Mittel für IT-Ausstattung an Darmstädter Schulen bereitzustellen. Für die Umsetzung des Vorschlags zum Bürgerhaushalt wäre für das Haushaltsjahr 2014 eine Erhöhung des Ansatzes des Sachkontos 6166200 (Wartung von DV–Geräten, Support) um 210.000 Euro auf insgesamt 316.750 Euro notwendig. Aufgrund der gegenseitigen Deckungsfähigkeit aller Sachkonten bei dieser Kostenstelle stünden die Mittel dann für den ge- samten IT-Bedarf zur Verfügung. Die Erhöhung von 210.000 Euro muss dann dauerhaft zusätzlich in den Folgejahren eingestellt werden.
    Für 2014 sind im Haushalt 60.000 Euro und ab 2015 bis 2017 je 50.000 Euro zur Verfügung zu stellen.



    Beschluss des Magistrats vom 06.11.2013:
    Der Vorlage wird zugestimmt.



    Beratung der Vorlage-Nr. 2013/0293:
    • - Ausschuss für Bildung und Schule am 19.11.2013
    • - Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft am 21.11.2013


    Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2013:
    Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.



    Vorlage im Parlis

    Fuß und Rad
    erstellt am 10.06.13 22:22 - Einsparvorschlag #340

    Energiekosten in öffentlichen Gebäuden transparent machen und sparen

    Energiesparen v.a. an Schulen fördern. Das enorme Energieeinsparpontenzial sollte genutzt werden. Zuerst sollten die Verbrauchswerte (Str... mehr

    Magistrat

    Magistrat

    23.12.2013 um 12:49

    Vorlage-Nr. 2013/0370 (Sammelvorlage zu den Ideen #309/12, #338/13, #340/04, #362/04, und #273/15)



    Beschlussvorschlag:

    1. Der Magistrat nimmt die Stellungnahme der Fachverwaltung zu der Idee zur Kenntnis.



    Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.09.2013:
    Grundsätzlich informiert die Wissenschaftsstadt Darmstadt über die Energiekosten der öffentlichen Gebäude im Energiebericht. Mit dem Energiebericht 2010 wurden ausschließlich Energieverbräuche und Energiekosten der öffentlichen Liegenschaften bisher ohne Energiekennwerte berichtet. Mit der Erstellung des Energieberichts 2012 ist nun vorgesehen, dass auf Grundlage der festgestellten Kosten für Strom, Wärme und Wasser Energiekennwerte-6- ermittelt und Energiesparmaßnahmen an Schulen, Verwaltungsgebäuden, städtischen Kindertagestätten und anderen öffentlichen Gebäuden umgesetzt werden. Zu Kosten und möglichen Einsparungen können aktuell noch keine Angaben gemacht werden, da der "Energiebericht 2012" noch erstellt wird.
    Der Energiebericht 2012 wird darüber hinaus als Basisbericht für das im Energiemanagement geplante Energiecontrolling dienen. Hierzu wird erstmals der Verlauf der Energieverbräuche über einen Zeitraum von 3 Jahren dargestellt und somit die Tendenz bei den einzelnen Liegenschaften erkennbar.
    Auch Projekte, die derzeit öffentlich diskutiert werden, für die jedoch noch keine Beschlüsse gefasst wurden, wie z. B. Neubauten Bürgerrathaus oder Nordbad, werden zu erheblichen Energieeinsparungen führen können.



    Beschluss des Magistrats vom 06.11.2013:
    Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis.



    Beratung der Vorlage-Nr. 2013/0370:
    • - Ausschuss für Bildung und Schule am 19.11.2013
    • - Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit am 26.11.2013
    • - Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften am 28.11.2013


    Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2013:
    Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis.



    Vorlage im Parlis
    Matthias G.
    erstellt am 13.06.13 08:59 - Einsparvorschlag #362

    Wärmedämmung an Schulen: Dichte Fenster & gute Fassadenisolierung sparen Geld!!!

    In allen vier Schulen, auf die meine Kinder gingen und gehen, pfeift im Winter der Wind durch die Ritzen der Fenster. Die Heizung muss da... mehr

    Magistrat

    Magistrat

    23.12.2013 um 12:27

    Vorlage-Nr. 2013/0370 (Sammelvorlage zu den Ideen #309/12, #338/13, #340/04, #362/04, und #273/15



    Beschlussvorschlag:

    1. Der Magistrat nimmt die Stellungnahme der Fachverwaltung zu der Idee zur Kenntnis.



    Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.09.2013:
    Stellungsnahme der Verwaltung
    Bereits im Jahr 2003 wurde vom Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein umfassendes Schulbausanierungsprogramm beschlossen. Bisher wurden für Sanierungen und Neubauten von Schulgebäuden rund 130 Millionen Euro investiert und der bautechnisch- und energetische Standard an Darmstädter Schulen deutlich verbessert.
    Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt saniert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel kontinuierlich Gebäude der Schulen. Im Rahmen der festgelegten Prioritäten im Schulbausanierungsprogramm werden sicherheitstechnische und gesundheitliche Aspekte bei der Bauausführung berücksichtigt. Dazu zählt unter anderem der durch gesetzliche Grundlagen verankerte Wärmeschutz mit der Erhöhung der Standardforderung mindestens nach Energieeinsparverordnung 2009.
    Im Rahmen der Planung werden Energiekonzepte zur Optimierung der Energieeffizienz der Gebäudehülle und der Energieverbrauchsanlagen aufgestellt. Durch weitere, in den kommenden Jahren geplante Investitionen an Schulgebäuden, wird davon ausgegangen, dass durch wärmetechnische Gebäudesanierungen die Energieverbräuche signifikant gesenkt werden.

    Beschluss des Magistrats vom 06.11.2013:
    Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis.



    Beratung der Vorlage-Nr. 2013/0370:
    • - Ausschuss für Bildung und Schule am 19.11.2013
    • - Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit am 26.11.2013
    • - Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften am 28.11.2013


    Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2013:
    Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis.



    Vorlage im Parlis
    Soziale Leistungen
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    Postsiedlungsbewohner
    erstellt am 18.05.13 10:07 - Einsparvorschlag #211

    Einsparung Verwaltungstätigkeiten durch Nutzung gesetzlicher Grundlagen SGB II

    Leistungen nach dem SGB II (ALG II) werden vom Jobcenter DA in 100% aller Fälle jeweils nur für 6 Monate bewilligt. Danach muss ein neuer... mehr

    Magistrat

    Magistrat

    23.12.2013 um 12:47

    Vorlage-Nr. 2013/0351



    Beschlussvorschlag:


    1. Der Magistrat nimmt den Vorschlag und die fachliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und leitet ihn an die Stadtverordnetenversammlung weiter.


    Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.09.2013:




    Die Umsetzung liegt in der Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit. Die Bundesagentur für Arbeit hat zur Frage des Bewilligungszeitraumes fachliche Hinweise erarbeitet. Nach diesen ist im Jobcenter zu verfahren. Die fachlichen Hinweise sind nach Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verbindlich. Die Verfahrensweise ergibt sich aus § 6 (19) S. 1 SGB II i.V.m. § 41 (1) S. 4 SGB II.

    Für das Jobcenter Darmstadt als gemeinsame Einrichtung sind die fachlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit bindend. Dort wird eine Verlängerung der Bewilligungszeiträume nur in atypischen Einzelfällen nach einer einzelfallorientierten Prognoseentscheidung zugelassen. Als in Betracht kommende Zielgruppen für eine solche Prognoseentscheidung werden ausschließlich ältere Leistungsberechtigte ohne Einkommen bzw. in Zusatzjobs und Personen, denen für längere Zeit eine Arbeitsaufnahme nicht zumutbar ist, genannt.

    Gleichzeitig sind hier jedoch auch potenzielle leistungsrechtliche Veränderungen in die Überlegungen einzubeziehen. So ergeben sich bereits bei einer Vielzahl von Leistungsberechtigten, die in Mietwohnungen leben, im Jahreslauf Veränderungen bei der Grundmiete, den Betriebskosten und den Heizkosten. Ferner können sich je nach Konstellation in der Bedarfsgemeinschaft Änderungen bei Ansprüchen auf vorrangige Leistungen (Unterhalt, Elterngeld, Betreuungsgeld etc.) ergeben. Somit ist nicht davon auszugehen, dass eine Verlängerung, wie im Vorschlag genannt, für viele hundert Leistungsberechtigte, sondern nur für eine relativ kleine Anzahl von Bedarfsgemeinschaften möglich sein wird.

    Die für die gemeinsamen Einrichtungen verpflichtend zu verwendende Leistungsanwendung „A2LL“ ermöglicht keine Verlängerung des Bewilligungsabschnittes auf zwölf Monate. Die Änderung die § 41 SGB II, die die Verlängerung grundsätzlich ermöglicht, wird aufgrund des für 2014 anstehenden Systemwechsels nicht mehr in das Programm implementiert. Hilfsweise kann eine Verlängerung auf zwölf Monate dadurch erreicht werden, dass zwei Bewilligungszeiträume à sechs Monate parallel generiert, berechnet und beschieden werden. Die betroffene Bedarfsgemeinschaft würde dann stets gleichzeitig zwei Bewilligungsbescheide erhalten; Änderungen müssten stets für zwei Bewilligungszeiträume parallel erfasst und beschieden werden, gleiches gilt für eventuelle Aufhebungen und Rückforderungen. Dies würde für die betroffenen Leistungsberechtigen dazu führen, dass sich die Bescheiderteilung noch unübersichtlicher als bisher gestalten würde. Für die Beschäftigten ergäben sich keine Entlastungseffekte, sondern deutliche Mehrbelastungen.

    Inwieweit mit der neuen Fachanwendung „Allegro“, die im Lauf des Jahres 2014 eingeführt werden soll, zumindest in den lt. fachlichen Hinweisen zugelassenen Einzelfällen eine vereinfachte Bearbeitung möglich ist, kann erst geprüft werden, wenn eine Erfassung im System möglich ist. Die Flächeneinführung soll nach derzeitiger Planung ab August 2014 erfolgen.



    Beschluss des Magistrats vom 06.11.2013:
    Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis.



    Beratung der Vorlage-Nr. 2013/0351:
    • - Ausschuss für Soziales


    Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2013:
    Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis.



    Vorlage im Parlis

    uli_franke
    erstellt am 17.05.13 16:16 - Einsparvorschlag #199

    Sozialticket: Fahrpreisermäßigung in Teilhabecard integrieren

    In Darmstadt wurde unlängst die "Teilhabecard " mit Vergünstigungen im Kulturangebot eingeführt. Leider fehlt die Möglichkeit, ermäßigte ... mehr

    Magistrat

    Magistrat

    23.12.2013 um 12:48

    Vorlage-Nr. 2013/0344



    Beschlussvorschlag:


    1. Der Magistrat nimmt den Vorschlag und die fachliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und leitet ihn an die Stadtverordnetenversammlung weiter.


    Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.09.2013:


    Die Forderung nach einem Sozialticket wird auf hessischer Ebene bereits diskutiert. Seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt werden zeitnah Verhandlungen mit dem RMV, der Heag- Mobilo und der DADINA geführt.



    Beschluss des Magistrats vom 06.11.2013:
    Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis.



    Beratung der Vorlage-Nr. 2013/0344:
    • - Ausschuss für Soziales


    Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2013:
    Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis.



    Vorlage im Parlis

    Postsiedlungsbewohner
    erstellt am 18.05.13 10:19 - Einsparvorschlag #212

    Einsparung Verwaltungstätigkeiten im Familienzentrum

    Das Familienzentrum der Stadt bietet jungen Eltern und ihrem Nachwuchs gemeinschaftliche Frühstücksveranstaltungen mit integrierter Berat... mehr

    Magistrat

    Magistrat

    23.12.2013 um 12:48

    Vorlage-Nr. 2013/0343



    Beschlussvorschlag:


    1. Der Magistrat nimmt den Vorschlag und die fachliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und leitet ihn an die Stadtverordnetenversammlung weiter.


    Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.09.2013:


    Offene Baby- / Still-Treffs und offene Eltern-Kind-Treffs werden jeweils in den 4 Außenstellen Wixhausen / Kranichstein / Arheilgen / Eberstadt und in der Hauptstelle des Familienzentrums, Frankfurter Str. 71, angeboten. Pro Woche finden aktuell 9 Angebote statt. Als Teilnahmegebühr werden pro Treff 3 € für Mutter / Vater und Kind erhoben. Zusätzlich wird einmalig pro Quartal eine Verwaltungsgebühr von 1,50 € fällig, unabhängig davon wie oft die Teilnahme in dem Treff erfolgt ist.
    Bei Teilnahme an dem Treffangebot trägt sich der Teilnehmer/in in eine Anwesenheitsliste ein, füllt ein Anmeldeformular (1 x im Quartal) aus und erteilt damit eine einmalige Einzugsermächtigung. Anhand dieser erfolgt dann die Abbuchung Quartalsweise.
    Eine Installation von Kassenautomaten wurde bereits früher geprüft und wegen der Kosten verworfen.
    Der Hinweis auf andere Träger mit deren Regelungen (etwa Spendenboxen) greift hier nicht, weil die Wissenschaftsstadt Darmstadt den Regelungen GemKVO und der Dienstanweisung Haushalt unterworfen ist. Hier wird bestimmt, dass Kassengeschäfte möglichst unbar zu erfolgen haben (Kassensicherheit, Kassenpersonal usw.). Das Aufstellen von Spendenboxen (so genannte Einnahmehandkassen) ist nur in Ausnahmefällen und unter strikten Auflagen möglich, die die Kursleitungen nicht erfüllen können. Es gibt klare Vorgaben des Revisionsamtes, die bereits in der Vergangenheit dazu geführt haben, dass Handkassen in den-4- Ämtern eingezogen wurden, gerade mit dem Argument der Sicherheit, der Kontrolle, des Zugriffs usw.
    Es ist davon auszugehen, dass die Kursgebühreneinnahmen durch die vorgeschlagene Praxis sinken, was der Ausweitung der freiwilligen städtischen Leistungen gleich kommt. Dies ist mit dem Haushaltskonsolidierungskonzept nicht vereinbar.



    Beschluss des Magistrats vom 06.11.2013:
    Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis.



    Beratung der Vorlage-Nr. 2013/0343:
    • - Ausschuss für Soziales


    Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2013:
    Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis.



    Vorlage im Parlis