Leinenpflicht in Streuobstwiesen
Einführung einer absoluten Leinenpflicht im Bereich des Naturschutzgebietes der Streuobstwiesen Eberstadt. V.a. im Frühjahr sind bodennah brütende Vögel und andere Tierjunge durch das freie Laufen von Hunden stark gefährdet. Aber auch im übrigen Jahr sind Wildtiere durch streunende Hunde gefährdet. Fast kein Hund läuft "bei Fuß" ohne angeleint zu sein. Die Empfehlung oder Aufforderung zum Aneinen ist unzureichend, da diese nahezu ausnahmslos ignoriert wird.