Mit der Vorhabenliste informiert die Wissenschaftsstadt Darmstadt seit November 2015 alle Bürgerinnen und Bürger über Planungen und Projekte in der Stadt. Damit erfolgt die Umsetzung eines zentralen Bausteins der Leitlinien zur Bürgerbeteiligung (zur Kurzfassung der Leitlinien).
Sie können sich auf dieser Plattform informieren, welche Planungen die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfolgt. Die Planungen werden in Steckbriefen beschrieben und zu einer Vorhabenliste gebündelt. Es werden Vorhaben aufgenommen, bei denen ein Gestaltungsspielraum existiert und Bürgerbeteiligung grundsätzlich durchführbar ist.
Ziel der Vorhabenliste ist es, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger über geplante Projekte der Stadt informieren können und erfahren, ob und in welcher Form eine Bürgerbeteiligung geplant ist. Nur wenn bekannt ist, was die Stadt plant, können in der Öffentlichkeit auch Alternativen diskutiert und Konzepte gemeinsam entwickelt werden. Diese frühzeitige Information der Öffentlichkeit über städtische Vorhaben erfolgt über die Vorhabenliste. Frühzeitig bedeutet auch, dass die aufgeführten Projekte noch in einem Planungsstadium sind, in dem noch Fragen zur Umsetzung des Vorhabens, zu den Kosten, zur Bürgerbeteiligung etc. bestehen können. Die Vorhabenliste wird ständig weiter gepflegt und aktualisiert und es werden weitere Vorhaben aufgenommen.
Bevor die Vorhabenliste auf dieser Bürgerbeteiligungsplattform veröffentlicht wird, wird die Liste in den politischen Gremien beraten (zur Magistratsvorlage MV 2015/0434, MV 2016/0042, MV 2016/0220 und MV 2016/0482).
Die Vorhaben können in der digitalen Version nach Stadtteilen und Themen gefiltert werden. Außerdem ist eine Benachrichtigung per E-Mail möglich, wenn Vorhaben neu eingestellt wurden (zum E-Mail-Abo). Die Vorhabenliste wird auch als Ausdruck in den Stadthäusern und weiteren städtischen Institutionen zur Verfügung gestellt.
Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vorhaben auf der Plattform haben Sie 2 Monate lang die Möglichkeit, Bürgerbeteiligung anzuregen, wenn keine freiwillige Bürgerbeteiligung vorgesehen ist. Für eine Anregung gibt es 4 Möglichkeiten:
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Sie wenden sich direkt an die Verwaltung. Die Verwaltung entscheidet dann, ob sie die Anregung aufnimmt.
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Sie nutzen die Bürgerfragestunde vor den Ausschüssen oder wenden sich an ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung, der oder die den Antrag direkt in die Stadtverordnetenversammlung einbringen kann. Die Termine der Ausschüsse und die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung können Sie hier einsehen.
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Sie wenden sich an Beiräte, Magistratskommissionen oder Stadtteilrunden und –foren (zur Übersicht der Gremien). Diese Gremien können eine Empfehlung zur Durchführung von Bürgerbeteiligung zu einem Vorhaben aussprechen. Die Empfehlung wird im Magistrat und in der Stadtverordnetenversammlung beraten. Ansprechpersonen und Termine finden Sie Internet und können Sie bei der Bürgerbeauftragten erfragen.
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Sie sammeln eine bestimmte Anzahl an Unterschriften und beantragen damit eine Bürgerbeteiligung zu einer Planung auf der Vorhabenliste (zum Quorumsantrag). Anträge stellen und Unterschriften leisten dürfen alle Bürgerinnen und Bürger ab 14 Jahren mit Hauptwohnsitz in Darmstadt. Die Übersicht über die benötigten Unterschriften finden Sie hier. Die Unterschriftenlisten können im Bürgerinformationszentrum im Neuen Rathaus und in den Bezirksverwaltungen in Eberstadt, Arheilgen und Wixhausen unterschrieben werden. Über den Quorumsantrag entscheiden der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung. Nach dem Beschluss der Anregung zur Bürgerbeteiligung wird ein Beteiligungskonzept erstellt und die Bürgerbeteiligung durchgeführt.
Alle 6 Monate wird eine aktualisierte Vorhabenliste den politischen Gremien vorgelegt.