Hintergrund

Vor fast genau 25 Jahren endete die durch den § 175 Strafgesetzbuch (StGB) legitimierte Verfolgung von homosexuellen Männern in Deutschland. In dieser knapp 120 - jährigen Zeitgeschichte der Ausgrenzung und gesellschaftlichen Missachtung wurden ca. 50.000 gleichgeschlechtlich liebende Männer inhaftiert und zur Umerziehung in Lagern und Zuchthäusern interniert. Erst seit 2017, dem Jahr, in welchem die gleichgeschlechtliche Ehe in der Bundesrepublik anerkannt wurde, werden die aufgrund des § 175 StGB verurteilten Männer per Kabinettsbeschluss rehabilitiert.

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt, ein Mahnmal für die Opfer des § 175 zu errichten. Vorausgegangen war ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, in Darmstadt einen Ort des Gedenkens für Betroffene und Verfolgte des § 175 zu schaffen, an dessen Entwicklung und Ausgestaltung Mitbürger*innen und interessierte Gruppen beteiligt werden sollen.


Auszug aus der Ausschreibung des künstlerischen Wettbewerbs

„Das Mahnmal soll an alle Menschen erinnern, die aufgrund ihrer sexuellen Identität im Namen des Volkes diskriminiert, verfolgt, bestraft, geächtet und sogar getötet wurden. Während der Geltungsdauer des § 175 wurden mehr als 50.000 Personen geschädigt, abertausende Menschen sind zur NS-Zeit wegen des Inhalts des § 175 gestorben. Auch wenn der Paragraph seit mehr als 20 Jahren aus dem Grundgesetz gestrichen ist, sind die Opfer seiner Rechtsprechung bis heute nicht vollständig rehabilitiert. Den Opfern und Betroffenen soll mit der Schaffung eines Gedenkortes Respekt und Solidarität erwiesen werden. Unter den ersten Zeilen unseres Grundgesetzes betrachtet steht das Denkmal auch für die Gleichbehandlung und gegen die Diskriminierung aller Menschen, denn vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich – unabhängig von Geschlecht, sexueller Identität, Hautfarbe, Religion und Herkunft.“


Wesentliche Impulse für die weitere Realisierung des Vorhabens ergaben sich aus der Kooperation mit der Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche und dem Verein vielbunt e.V., die mit der „Initiative Mahnmal § 175 für Darmstadt“ zu einer ersten Interessensbekundung und Ideensammlung eingeladen hatten.